

Das Studienangebot steht Interessierten ab dem 50. Lebensjahr offen. Das Abitur ist nicht Voraussetzung zur Teilnahme, die erforderliche Eignung kann auch "im Beruf oder auf andere Weise" (§ 89 (5) WissHGNW) erworben worden sein. An die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden folgende Anforderungen gestellt:
Die Teilnahme und der erfolgreiche Abschluss werden durch ein Zertifikat bescheinigt.